Anhalten bitte: Die Polizei hat Montag erneut eine Verkehrskontrolle auf der Kirchhofstraße durchgeführt. © Archivfoto: Oliver Hermes

Fahrradstraße Cloppenburg 13.09.2023

Es hagelt wieder „Knöllchen“ an der Kirchhofstraße

Polizei kontrolliert knapp 3 Stunden lang und muss in der Fahrradstraße insgesamt 156 Verstöße ahnden.

Cloppenburg (mab). Die Cloppenburger Fahrradstraße an der St.-Andreas-Kirche bleibt ein Problemfall: Beamte der Polizei und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes haben dort am Montagmorgen und -vormittag wieder eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Das Ergebnis: 156 Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, weil sie sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln in der Kirchhofstraße gehalten haben. Damit sind es noch einmal mehr als bei der letzten Kontrolle, die vor wenigen Wochen durchgeführt wurde. Damals waren es 145 Verstöße.
Das wohl größte Problem an der Kirchhofstraße ist die Ignoranz der Autofahrer in der Stadt Cloppenburg: Denn der Abschnitt entlang der St.-Andreas-Kirche zwischen Löninger Straße und Molberger Straße ist schon seit 4 Jahren eine offizielle Fahrradstraße – nur Anlieger dürfen hier mit dem Auto durch. Trotzdem wird die Fahrradstraße gerade zu Stoßzeiten im Verkehr als beliebte Abkürzung genutzt. Während der Kontrolle sind allerdings auch noch andere Verstöße festgestellt worden: Ein E-Scooter-Fahrer nutzte während der Fahrt sein Handy. Ein anderer düste ohne gültiges Versicherungskennzeichen und einen Joint rauchend an den Beamten vorbei. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, zudem die Weiterfahrt untersagt.
Das schien den Jugendlichen nicht sonderlich zu beeindrucken: Am Vormittag wurde er von Beamten auf der Hagenstraße erwischt – erneut auf dem Scooter ohne Versicherungsschutz. Dasselbe Spiel von vorn: Ihm wurde eine weitere Blutprobe entnommen.
In der Kirchhofstraße wurde außerdem ein Auto angehalten, in dem ein Kleinkind auf dem Rücksitz ohne Kindersitz oder Gurt saß.

Polizei will auch weiterhin unangekündigt vor Ort kontrollieren.
Wie die Polizei berichtet, hätten sich die meisten kontrollierten Autofahrer einsichtig gezeigt. Ob sich die Lage an der Kirchhofstraße bessert, könnte sich schon bald zeigen: Denn die Polizei will weitere unangekündigte Kontrollen durchführen. Für die Fahrradfahrer dürfte das eine gute Nachricht sein: Sie hätten die Verkehrskontrolle am Montag positiv aufgenommen, berichtet die Polizei.

Copyright: OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung Text von Matthias Bänsch, Foto von Oliver Hermes.

 


https://cloppenburg.adfc.de/pressemitteilung/fahrradstrasse-cloppenburg-13092023

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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