Cloppenburg bekommt die nächste Fahrradstraße

Nach der Kirchhofstraße soll bald auch die Eisenbahnstraße hauptsächlich für Radler zur Verfügung stehen

Vorfahrt für Radfahrer: Eine weitere Straße soll zur Fahrradstraße werden. Wann genau, ist aber noch nicht bekannt. © Copyright: Aaron Dickerhoff

Von Aaaron Dickerhoff

Cloppenburg. Der Verwaltungsausschuss hat am Montag (8. Oktober) entschieden: Cloppenburg bekommt eine zweite Fahrradstraße. Mehr als 4 Jahre nachdem die Kirchhofstraße für Radfahrer umgewidmet wurde, sollen Zweiräder jetzt auch auf der Eisenbahnstraße freie Fahrt haben. Der Abschnitt der Kirchhofstraße, der als Fahrradstraße gekennzeichnet ist, sorgt seit Bestehen für Unmut. Viele Autofahrer sehen nicht ein, dass hier lediglich Anlieger fahren dürfen. Dementsprechend hoch ist die Zahl derer, die sich auch heute noch nicht an die Regeln halten.
Für die Eisenbahnstraße auf dem Abschnitt zwischen Bahnhof und Speckenweg soll es aber andere Vorgaben geben.

So erhalten Radfahrer zwar Vorrang, Autos werden aber auch zugelassen – sind aber den Fahrrädern untergeordnet und die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 Stundenkilometer begrenzt.

Der Verwaltungsausschuss ist damit der Empfehlung des Bauausschusses gefolgt. Für diese unterschiedliche Behandlung im Vergleich zur ersten Fahrradstraße gibt es auch eine Begründung von Seiten der Stadtverwaltung.
Die Eisenbahnstraße erfährt durch die geplante Rad-Vorrang-Route des Landkreises von Garrel bis Emstek, die über den Niedrigen Weg auch die Eisenbahnstraße tangiert, eine zunehmende Bedeutung im Radwegenetz. Eine Verkehrsuntersuchung habe jedoch gezeigt, dass die Eisenbahnstraße auch eine wichtige Verbindung zwischen dem Bahnhofsbereich und dem nordöstlichen Cloppenburg darstelle, die insbesondere durch den Schul-, Pendler- und Busverkehr genutzt werde, heißt es auf Nachfrage von OM-online. Da eine alternative Ausweichroute für den motorisierten Individualverkehr – anders als bei der Kirchhofstraße – im nahegelegenen Straßennetz nicht vorhanden sei, werde die geplante Fahrradstraße daher untergeordnet für den Kfz-Verkehr freigegeben.
Bürgermeister Neidhard Varnhorn ist durchaus bewusst, dass die Fahrradstraßen-Thematik in der Cloppenburger Bevölkerung sehr kontrovers diskutiert wird. Besonders wenn sich für Verkehrsteilnehmer routinierte und bekannte Wegstrecken ändern, sei das oft mit Unzufriedenheit verbunden, weiß er. „Langfristig müssen wir für eine erfolgreiche Verkehrswende aber die Nahmobilität in Cloppenburg stärken. Dafür muss der motorisierte Individualverkehr auch hin und wieder zurückstecken“, erklärt er: „Wir hoffen auf die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmer.“
Aber allzu schnell wird die neue Fahrradstraße wohl auch nicht kommen. „Für eine einheitliche Gestaltung ist es notwendig, die Planung mit in das Mobilitätskonzept einfließen zu lassen“, heißt es von der Pressesprecherin der Stadt, Friederike Schreiber. Dadurch solle eine harmonisierte Verkehrsführung aller Verkehrsarten auf den Cloppenburger Straßen erreicht werden. Anschließend daran möchte die Stadtverwaltung dann möglichst schnell einen politischen Beschluss erwirken, um eine schnelle Inbetriebnahme und Umsetzung zu erreichen. „Wann dies sein wird, kann zurzeit nicht prognostiziert werden“, so Schreiber.
Einen groben Zeitplan gibt es hingegen für eine neue Ampelanlage am Verkehrsknotenpunkt Niedriger Weg/Speckenweg/ Eisenbahnstraße. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, dass die Maßnahme 2024/2025 umgesetzt und in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. Die Kosten betragen voraussichtlich etwa 326.000 Euro.

Copyright: OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung

Text und Foto von Aaron Dickerhoff.


https://cloppenburg.adfc.de/neuigkeit/cloppenburg-bekommt-die-naechste-fahrradstrasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Viele Radwege werden im Knotenpunktsystem auf den Radfahrkarten der Landkreise CLP und VEC angeboten.

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