Fahrradturm in Wunstorf ist eingeweiht

„Leuchtturm der Verkehrswende“: 244 sichere, kostenlose, trockene Stellplätze.

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In Wunstorf ist ein Leuchtturm der Verkehrswende entstanden © © Region Hannover

„Leuchtturm der Verkehrswende“: 244 sichere, kostenlose, trockene Stellplätze.

  Er ragt zwölf Meter in die Höhe und ist schon jetzt eine Art neues Wahrzeichen der Stadt Wunstorf: der Fahrradturm am Bahnhof.

Nach anderthalb Jahren Bauzeit und mehreren Monaten Probebetrieb haben Ulf-Birger Franz, Verkehrsdezernent der Region Hannover, und Wunstorfs Bürgermeister Carsten Piellusch den Turm am 2. November 2023 offiziell in Betrieb genommen.

Das automatische Fahrradparkhaus ist ein Baustein des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) 2035 +: Die Region Hannover hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden.

„In Wunstorf ist ein Leuchtturm der Verkehrswende entstanden – im wahrsten Sinne des Wortes. Das automatische Fahrradparkhaus ist ein weiterer wichtiger Infrastruktur-Baustein der Stärkung des Radverkehrs in der Region Hannover und bislang einmalig in ganz Norddeutschland“, sagt Ulf-Birger Franz.

„Die Einwohner*innen Wunstorfs können ab sofort ihre Zweiräder bequem und kostenlos am Bahnhof parken und in die Bahn steigen“, so Franz weiter – die Räder sind in der Zeit vor Diebstahl, Vandalismus und Wettereinflüssen geschützt.

„In Wunstorf begrüßen wir Bike+Ride ausdrücklich und arbeiten als Verwaltung gemeinsam mit der Politik an dem Ziel einer fahrradfreundlichen Stadt“, erklärt Bürgermeister Carsten Piellusch. „Am Bahnhof heißt dies konkret: Es sind neben den zwei innovativen Fahrradtürmen mit 244 Stellplätzen auch weitere 294 Fahrradparkplätze entstanden beziehungsweise werden demnächst fertiggestellt. Insgesamt gibt es mit den neuen Abstellmöglichkeiten rund 1.200 Fahrradabstellplätze am Bahnhof in Wunstorf. Damit stehen sichere und moderne Fahrradabstellanlagen zur Verfügung. Ich bin zuversichtlich, dass diese gut angenommen werden. Bei weitergehenden Bedarfen bin ich gerne bereit, den nächsten Schritt zu gehen und weitere zu schaffen.“

Wunstorf ist nach dem hannoverschen Hauptbahnhof der am stärksten von Pendler*innen genutzte Bahnhof in der Region Hannover. Auch nichtmotorisierte Nutzer*innen haben hier in der Vergangenheit stets um Platz für ihre Gefährte konkurriert. Das hat nun ein Ende:

244 Stellplätze bieten die zwei nebeneinander aufragente Türme am Bahnhof, die auf acht Ebenen jeweils 122 Räder sicher, kostenlos, bequem und wettergeschützt unterbringen. Auch das Equipment am Rad wie Satteltasche, Kindersitz oder Fahrradkorb kann am Fahrrad bleiben. Durch Schließfächer mit Steckdosen können Akkus von E-Bikes geladen werden.

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Nutzung per App

Der digitale Zugang per App ermöglicht die spontane Nutzung: der Fahrradturm ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr zugänglich. Das Parken ist sofort nach einer simplen Registrierung möglich.

Mit dieser können auch weitere elektronische Abstellanlagen in der Region in Pattensen, Langenhagen und seit neustem auch Dollbergen genutzt werden. Die Region rüstet sukzessive weitere Abstellanlagen mit dem elektronischen Zugangssystem aus.

Seit August ist der Turm für eine Testphase bereits in Betrieb: Interessierte Nutzer*innen konnten sich bei der Stadt Wunstorf melden und es wurden sukzessive immer mehr Tester*innen in den Ablauf integriert. Zuletzt waren 80 Personen involviert mit insgesamt etwa 400 Buchungen allein im vergangenen Monat.

Kosten

Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich auf zwei Millionen Euro. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat die Anlage mit 500.000 Euro gefördert, das Niedersächsische Umweltministerium mit weiteren 149.702 Euro. Die Region Hannover übergibt die Anlage nun der Stadt Wunstorf, eine Vereinbarung beider Kommunen regelt die Kostenteilung über die ersten fünf Jahre der Nutzung und den langfristigen Betrieb.

Technik

Die Technik im Inneren garantiert ein unkompliziertes Abstellen und Parken: Am Fahrradturm gibt es zwei Tore, an denen die Räder der Maschine im Inneren der Türme übergeben werden.

Dazu geben Nutzer*innen in der App den Befehl "Fahrrad hinein" und stellen das Fahrrad ebenerdig in eine Schiene. Die Tür des Fahrradturms öffnet sich einen Spalt und hält das Fahrrad sanft fest, sobald man es ein Stück hineinschiebt. Jetzt wird am Monitor des Turms die vierstellige, individuelle PIN eingegeben. Das Vorderrad wird vom Hubschlitten gefasst und in das Regalsystem eingezogen. Währenddessen überprüfen Lichtschranken die Höhe, Breite und Länge des Fahrrads, Waagen checken das Gewicht.

Passt alles, wird das Tor automatisch geschlossen und das Rad ist sicher verwahrt. Hinter verschlossenen Toren wird das Fahrrad automatisch im Regalsystem eingelagert, der Hubschlitten erreicht dabei Geschwindigkeiten vom 2,5 Metern pro Sekunde.

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Eröffnen gemeinsam den Fahrradturm: Ortsbürgermeister Thomas Silbermann (v.l.), Ulf-Birger Franz, Verkehrsdezernent der Region Hannover, Wunstorfs Bürgermeister Carsten Piellusch und Projektleiterin Franziska Reitz.

Auf Nachfrage von Franz bei der Region Hannover:

23.02.2024 Der Fahrradturm wurde im Oktober eröffnet und ist kostenlos für alle Menschen zugänglich. Da es sich um ein Pilotprojekt mit digitalem Zugangssystem handelt, war der Start „ruckelig“ und das hat die Motivation der Wunstorfer Radfahrenden nicht gerade gesteigert. Wir werden im Frühjahr noch einige Image-Kampagnen durchführen und versuchen, die Akzeptanz des Turms zu steigern. Denn bisher ist die Auslastung des Turms nicht so hoch, wie wir uns das erhofft haben.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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