In den Späten wird zu Radweg ausgebaut

Ausbau der Straße In den Späten kommt ohne Anliegerbeiträge aus

Die Straße soll künftig als Radweg von der Ellerbrocker Straße zum Pehmertanger Weg führen. Fördergelder und eine Satzungsänderung machen die Entlastung der Anwohner möglich © Heiner Stix und Fenja Hahn

Von Heiner Stix und Fenja Hahn

Friesoythe. Seit etwa einem Monat ist der Münsterlandring, die direkte Verbindung zwischen Oldenburger Ring/Pehmertanger Weg und der Ellerbrocker Straße, für den Verkehr freigegeben. Lediglich der Radweg entlang der Straße fehlt noch. Er soll allerdings ohnehin nur auf dem kurzen Stück vom Pehmertanger Weg bis zur Querung der Straße In den Späten vollständig neu gebaut werden. Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr dann über die Späten zur Ellerbrocker Straße geführt. 896.100 Euro sind für den Radweg im städtischen Haushalt veranschlagt.
Die Finanzierung erfolgt zu 75 Prozent durch eine Förderung über die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Die entsprechenden Anträge wurden schon gestellt, die Maßnahme ist bereits in das Jahresbauprogramm aufgenommen, teilt die Stadtverwaltung mit. Damit sei auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich. Ursprünglich sollte die Finanzierung aus dem Sofortprogramm „Stadt & Land“ erfolgen. Auch hier hätte der Zuschuss bei 75 Prozent gelegen. Allerdings war das Programm so begehrt, dass Friesoythe nicht zum Zuge gekommen ist. Durch den schnellen Wechsel zur Förderung durch die NLStBV hat die Stadt einen finanziellen Mehraufwand vermieden.
Auch nach dem Ausbau zum Radweg wird es für die Anlieger weiter möglich sein, die Straße In den Späten als Zufahrt zu ihren Grundstücken und für den landwirtschaftlichen Verkehr zu den umliegenden Feldern zu nutzen. Die Fördermittel werden nach einem Beschluss der politischen Gremien dazu genutzt, die eigentlich fälligen Straßenausbaubeiträge der Anlieger zu decken. Das sei, so Matthias Neiteler vom Bauamt, insgesamt günstiger als ein Bau des Radweges entlang des Münsterlandringes. Dafür nämlich hätte die Stadt weitere Flächen erwerben müssen. „Auch deshalb hat die Politik beschlossen, die Gelder so aufzuteilen, dass es den Anliegern zugute kommt“, erläutert Neiteler. Die rechtliche Grundlage dafür hatte der Rat bereits im März gelegt und für den konkreten Fall eine eigene Satzung beschlossen. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Ausbau der Straße zum Radverkehrsweg nicht auf einen Wunsch der Anlieger zurückgeht, sondern von der Stadt mit Blick auf das Prädikat „Fahrradfreundliche Kommune“ beschlossen wurde.
Dafür müsse sich die Stadt, hieß es seinerzeit aus dem Rathaus, „um ein gutes Radverkehrsnetz bemühen“. Ziel sei, „den Radfahrenden eine gut befahrbare Ersatzroute mit direkten Verbindungen abseits der Kfz für den am Münsterlandring fehlenden Radweg“ anzubieten.

Zunächst werden Garrel, Cloppenburg und Emstek miteinander verbunden
Noch ist nicht klar, ob In den Späten zukünftig Part einer Radschnellverbindung wird, die den Radlern mehr Geschwindigkeit und Komfort bringen soll. Zunächst sollen Garrel, Cloppenburg und Emstek miteinander verbunden werden, später könne neben Löningen und Vechta auch Friesoythe angeschlossen werden. Zwischen Staatsforsten und dem Cloppenburger Zentrum hat das Projekt bereits begonnen. Für die Anbindung von Friesoythe hat die Stadt eine Strecke vorgeschlagen, die südlich vom Ortskern auch durch die Späten verläuft.

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Heiner Stix und Fenja Hahn
 


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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