Radfahrer vereinnahmen Fußgängerzone

An die Verbotszeiten halten sich viele nicht, behaupten Facebook-Nutzer / Wir haben bei der Polizei nachgefragt

Nicht erlaubt: Wer als Radfahrer in der Fußgängerzone nicht absteigt, muss mit Bußgeldern rechnen. © Symbolfoto Friedrich Niemeyer

Von Friedrich Niemeyer
Cloppenburg. Was die Kirchhofstraße für die Radfahrer ist, sind die Lange Straße und Mühlen-
straße für die Fußgänger: Denn hier haben sie Vorrang, Fahrradfahrer müssen absteigen. Daran
halten sich viele jedoch nicht, behaupten zwei Facebook-Nutzer in der Gruppe „Cloppenbürger“.
Von Rennstrecken für Fahrradfahrer ist die Rede. „Da rasen Fahrradfahrer mit E-Motor
durch“, heißt es. Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta teilt auf Nachfrage mit, sie müsse leider immer wieder feststellen, dass Radfahrer verbotenerweise durch die Fußgängerzone fahren. „Die Polizei hat dieses Problem im Blick und steht hier auch im ständigen Austausch mit der Stadt Cloppenburg“, teilt Sprecherin Uta-Masami Bley mit. Wie viele Regelverstöße in den vergangenen Jahren festgestellt wurden, kann sie jedoch nicht sagen. Dazu werde keine Statistik geführt.
Zwischen 2017 und 2022 hat es laut Polizei einen Verkehrsunfall in der Fußgängerzone gegeben, an dem ein Radfahrer beteiligt war. Dieser sei 2019 unerlaubt durch die Fußgängerzone gefahren, dabei wurde ein 4-jähriges Kind leicht verletzt. Weitere Un-
fälle aus diesem Zeitraum sind der Polizei nicht bekannt. Die Streifenpolizisten kontrol-
lierten auch in der Fußgängerzone, ob sich Fahrradfahrer an die Regeln halten und schritten ein,
wenn nötig. Grundsätzlich stünden bei den Verkehrskontrollen im Stadtgebiet und auch darüber
hinaus jedoch die Hauptunfallursachen im Fokus, wie Geschwindigkeit und Ablenkung
sowie zum Beispiel das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.
Zu den Regeln in der Fußgängerzone erklärt die Polizei: „Radfahrende dürfen grundsätzlich
nicht in die Fußgängerzone hineinfahren.“ Dies gilt zwischen 10 und 19 Uhr. Darüber hinaus
ist das nur dann erlaubt, wenn entsprechende Schilder dies gestatten. Aber auch wenn die Fuß-
gängerzone für Fahrradfahrer freigegeben ist, müssen sie Rücksicht auf die Fußgänger nehmen
und ihnen Vorrang gewähren. Auch die Stadttorpassage ist Teil der Fußgängerzone, so die Poli-
zei.
Stellen Polizisten fest, dass sich Radfahrer nicht an die Regeln halten, drohen ihnen je nach
Verstoß Verwarngelder zwischen 15 und 40 Euro. Neben den Streifenpolizisten ist außerdem ein Kontaktbeamter der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta in der Stadt unterwegs und auch in den umliegenden Gemeinden, wie Cappeln, Molbergen, Emstek und Garrel. Er ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und soll bürgernah und präventiv tätig werden. Anzutreffen sei er auf seinen Streifengängen sowie in seinen Sprechstunden. „Er [hat] ein offenes Ohr für jegliche Belange der Bürgerinnen und Bürger“, teilt die Polizei mit.
Zudem wirke er bei der Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen mit, bei der Schul-
wegsicherung und der Kriminalprävention. Dazu gehöre, dass er bei verschiedenen Ortsterminen
anwesend ist und an Sitzungen von Gremien, Vereinen und Verbänden teilnimmt.
In der Fußgängerzone gilt außerdem, was der Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta Achim Wach bereits im Juni mitgeteilt hatte: Verkehrsteilnehmer sollten aufmerksam, vorausschauend, regelkonform sowie defensiv am Straßenverkehr teilnehmen, und sie sollten stets auch mit falschem Verhalten anderer rechnen.

Copyright: OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung. Text und Foto von Friedrich Niemeyer


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