Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Cloppenburg

Kreisverkehr innerorts: Die Autofahrer müssen Radfahrern und Fußgängern den Vorrang lassen. Geblinkt werden darf im Übrigen nur beim Herausfahren aus dem Kreisel. © Fotos: Hermes

Diese Regeln gelten im Kreisverkehr

Diese Regeln gelten im Kreisverkehr

Achim Wach, Verkehrssicherheitsberater der Polizei, klärt Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger auf

Von Oliver Hermes

Oldenburger Münsterland. Kreisverkehr ist nicht gleich immer Kreisverkehr: Wie Achim Wach, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, erklärt, sind die Verkehrsschilder 205 (Vorfahrt gewähren) und 215 (Kreisverkehr) ausschlaggebend. „Eigentlich ist es relativ leicht“, sagt er mit einem Augenzwinkern.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung setzt klare Regeln: „Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg. Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt, so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 und 205 vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.“ Was dies im Detail bedeutet, zeigt OM-Medien in einem Überblick zu den verschiedenen Varianten.

Vorfahrtsschild vor der Radfahrerfurt und Fußgängerüberquerung (oft innerorts): Für Autofahrer hat beim Einfahren in den Kreisverkehr alles, was sich hinter dem Schild 205 bewegt, Vorrang. Das bedeutet, dass die Fußgänger und Radfahrer durchgelassen werden müssen. Bei der Einfahrt in den Kreisel darf nicht geblinkt werden, die Fahrtrichtung ist entgegen des Uhrzeigersinns.
Beim Ausfahren hingegen ist für Autofahrer das Blinken Pflicht, zudem müssen sie den Fußgängern und Radfahrern Vorrang gewähren. „Sie verlassen die Kreisbahn. Das ist vergleichbar mit dem Rechtsabbiegen von einer geraden Straße. Da muss ich Radfahrer und Fußgänger, die weiter geradeaus unterwegs sind, auch durchlassen“, erklärt Wach.
Bei Radfahrern ist die Verkehrsführung wichtig. Innerhalb des Kreisverkehrs müssen sie sich wie Autofahrer verhalten, wenn sie nicht explizit über eine Nebenanlage geführt werden. Hierbei ist zwingend die richtige Fahrtrichtung zu beachten. So ist zum Beispiel in Cloppenburg nur eine Richtung erlaubt. In Löningen hingegen gibt es einen Kreisverkehr, der beide Fahrtrichtungen für Radfahrer ermöglicht. Fußgänger werden immer außen geführt, sie haben Vorrang und teilweise gibt es für sie auch einen Zebrastreifen.

Vorfahrtsschild direkt vor dem Kreisverkehr, keine Radfahrerfurt und Fußgängerüberquerung (eher außerorts): Vieles ist ähnlich, auch hier haben Fahrzeuge auf der Kreisbahn Vorfahrt gegenüber den Autos, die in den Kreisverkehr möchten. Ebenfalls muss nur beim Herausfahren geblinkt werden. Für Radfahrer ändert sich allerdings eine entscheidende Sache, oftmals haben sie ein kleines „Vorfahrt gewähren“-Schild. Sie müssen also warten, bevor sie die Straße überqueren können. Die Autofahrer dürfen somit direkt bis an den Kreisverkehr heranfahren und müssen keine Radfahrer und Fußgänger durchlassen. Auch beim Ausfahren haben sie Vorrang.
Genau zu dieser Sachlage hat sich ein Leser aus dem Landkreis Vechta bei OM-Medien gemeldet: „Wenn ich die Schüler mit Kopfhörern nach Schulschluss in Richtung Goldenstedt fahren sehe, ist es ein Wunder, dass es hier noch keine Toten gegeben hat.“

Mittelinsel: Hierbei handelt es sich um keinen Kreisverkehr, diese Form kommt beispielsweise in Cloppenburg in einigen Wohnsiedlungen (Inselstraße oder Am Dornkamp) vor. Hier gilt in jedem Fall die Regel „rechts vor links“. Bei freier Fahrt ist es auch erlaubt, entweder vor der Mittelinsel oder dahinter abzubiegen.

Im Allgemeinen rät Wach zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. „Ein Blickkontakt ist immer wichtig und man sollte lieber einmal mehr bremsen“, so der Polizist. Ein Gefahrenpunkt seien auch die Querungshilfen, die nicht immer nur bei Kreisverkehren vorkommen. „Sie sind für Fußgänger gedacht, Radfahrer müssen hier absteigen und schieben.“ Vorrang hat hierbei aber immer der Verkehr auf der Fahrbahn.

Copyright: OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung Text und Fotos von Oliver Hermes.

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