Auf dem Radweg zwischen Rastede und Wahnbek kann es im Begegnungsverkehr eng werden.

Außerorts soll der Fuß- und Radweg auf ein Regelmaß von 2,5 m ausgebaut werden. © ADFC Ammerland

Fuß- und Radweg zwischen Rastede und Wahnbek

Der geplante Ausbau des Fuß- und Radwegs wird den Erwartungen an eine zeitgemäße Förderung des Radverkehrs nicht gerecht. Innerorts unterschreiten der Weg und der Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn sogar die erforderlichen Mindestbreiten.

Der ADFC Ammerland begrüßt grundsätzlich den geplanten Ausbau des gemeinsamen Fuß- und Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek, weil damit die bestehenden Sicherheitsprobleme durch den momentan viel zu schmalen Weg abgemildert werden (siehe dazu die Stellungnahme des ADFC Ammerland vom 16.11.2021). Es ist allerdings bedauerlich, dass auch die neue Planung den technischen Regelwerken für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) nur teilweise gerecht wird.

Diese sehen für eine gemeinsame Führung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m vor. Geplant sind jedoch nur 2,30 m. Auch der Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn wird hier mit einer Breite von 30 cm das erforderliche Mindestmaß von 50 cm unterschreiten. In diesen Bereichen, wo gleich zwei Mindestmaße unterschritten werden, sind also noch nicht einmal die Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit für den Radverkehr gewährleistet.

Der außerörtliche Radweg soll auf das erforderliche Regelmaß von 2,50 m ausgebaut werden. Hier soll die Breite des Sicherheitstrennstreifens 1,25 m betragen. Damit wird die erforderliche Mindestbreite von 1,75 m um 50 cm unterschritten. Eine Unterschreitung wäre bei einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkahr auf bis zu 70 km/h möglich - jedoch nur um bis 25 cm.

Teilweise wird also bei einem Ausbau der Verbindung gemäß der aktuellen Planung die Verkehrssicherheit von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen erheblich beeinträchtigt. Von „Komfort“ oder einer zeitgemäßen Radverkehrsförderung, die auch den Ansprüchen eines hohen Radverkehrsaufkommen mit Pedelecs, Lastenrädern und anderen Spezialfahrzeugen gerecht wird, kann schon gar nicht die Rede sein. Wie ein Ausbau der Verbindung zwischen Rastede, Wahnbek und weiter nach Oldenburg aussehen sollte, wird das Radverkehrskonzept des Landkreises aufzeigen, das noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Nach dem aktuellen Stand der Netzplanung wird die Verbindung zwischen Wahnbek und Rastede voraussichtlich als Radvorrangroute klassifiziert. Die "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten" sehen dafür bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen innerorts eine Breite von 4,00 m und außerorts von 3,50 m vor. Der jetzt vorgesehene Ausbau kann also nur ein erster Schritt sein. Um den Radverkehr tatsächlich zu fördern, muss aus Sicht des ADFC anschließend zügig das Radverkehrskonzept des Landkreises beschlossen und umgesetzt werden.

Ob der geplante Ausbau des Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek tatsächlich erfolgen wird, ist trotz des Beschlusses im Straßenbauausschuss noch nicht sicher, da noch unklar ist, ob entsprechende Fördermittel bewilligt werden.


Mehr Platz fürs Rad

Für eine verkehrssichere Radinfrastruktur reicht der Platz, der für die Verbindung zwischen Wahnbek und Rastede vorgesehen ist, nicht aus. Wenn im Ammerland Ausbaumaßnahmen hinter den Mindestanforderungen zurückbleiben, wird dies oft mit "Platzmangel" begründet. Grundstücke anzukaufen ist häufig nicht vorgesehen. Aktuelle Förderprogramme für den Radverkehr, wie z.B. das Förderprogramm "Stadt und Land" des Bundes, beziehen auch den Erwerb von Grundstücken ein. Außerdem werden zukünftig nur noch Planungen gefördert, die den geltenden Richtlinien entsprechen. Insofern bleibt abzuwarten, ob der geplante Ausbau des Fuß- und Radwegs zwischen Rastede und Wahnbek so überhaupt förderfähig ist.

https://cloppenburg.adfc.de/pressemitteilung/fuss-und-radweg-zwischen-rastede-und-wahnbek-1-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo finde ich interessante Radwege?

    Viele Radwege werden im Knotenpunktsystem auf den Radfahrkarten der Landkreise CLP und VEC angeboten.

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