Unwegsames Gelände: Die Cloppenburger Radstrecke von der Molberger Straße zum Ambührener See ist weder gepflastert noch asphaltiert. © OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung Text und Foto von Friedrich Niemeyer.

Radweg sorgt für Diskussion

Streckenabschnitt zu Ambührener See schlecht befahrbar / Stadt sind Hände gebunden

Von Friedrich Niemeyer
Cloppenburg. Bei Wind und Wetter schwingt sich Wilhelm Gelhaus aufs Rad und fährt jeden Morgen am Galgenmoor-See vorbei zur Molberger Straße und weiter Richtung Ambührener See. Der Zustand eines Wegeabschnitts aber stört den passionierten Radfahrer schon lange.
Der Fahrradweg von der Molberger Straße zur Soeste hin sei zum Teil sehr schlecht gepflastert und gefährlich. Der Weg sei bei Regen kaum befahrbar, schreibt Gelhaus. Ein Dreckloch reihe sich an das andere; dicke, spitze Steine ragten aus dem Weg. Seit Jahren tue sich nichts. Die Stadt müsse den Weg endlich sanieren, fordert der Cloppenburger.
Dass der Weg nicht im besten Zustand ist, sieht auch die Stadt so. Es stehe außer Frage, dass die Strecke „erkennbar unkomfortabel“ für Fahrradfahrer sei, heißt es auf Nachfrage aus dem Rathaus. Wer dort mit dem Rad unterwegs sei, müsse aufmerksam sein. Dennoch sei der Weg laut Stadt befahrbar.
Rückblick: Die Stadt hatte bereits 2015 beschlossen, mit zwölf Maßnahmen ihr Radwegenetz auszuweiten und zu optimieren. Der fragliche Weg führt in Richtung einer eigens gebauten Brücke über die Soeste zum neu gebauten Holzsteg am Ambührener See, dessen Bau Teil der Maßnahmen war. Die Stadt hatte den 170 Meter langen Steg vor 3 Jahren gebaut, zusammen mit einem neuen Radweg entlang der Soeste.

 Eine Million Euro kostete das.
Warum war Geld dafür übrig, fragt Gelhaus, aber für die Verkehrssicherheit der Zuwegung nicht? Zumal der Weg von der Molberger Straße aus zu einem der beliebtesten Radwege in der Stadt führt. „Viele suchen gerade diesen Weg und die Strecke an der Soeste entlang auf, um ihrer Seele und ihrem Körper was Gutes zu tun“, sagt Gelhaus. Andere Straßen würden „ohne Ende“ in Cloppenburg saniert, Fahrradwege neu geteert. Warum passiert hier nichts?
Die Stadtverwaltung sieht ihre Hände jedoch gebunden. Denn der Weg sei ein Genossenschaftsweg und befinde sich nicht in städtischem Eigentum. Zuständig sei die Wegegenossenschaft des Bezirks. Der Weg diene hauptsächlich zur Erreichbarkeit der anliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, sei also erst nachrangig ein Radweg, auch wenn er als solcher gekennzeichnet ist. Dass sich der Radweg nicht
im Besitz der Stadt befindet, weiß Gelhaus. Der schlechte Zustand verletze seiner Ansicht
nach jedoch die Verkehrssicherheit, weshalb die Stadt die Wegegenossen deutlich darauf hin-
weisen müsse, die Verkehrssicherheit herzustellen.
Das sieht die Stadt allerdings anders. Die Verkehrssicherheit vor Ort sei gegeben, teilt sie mit.
Auch wenn der Weg als Radwegeverbindung gekennzeichnet und Bestandteil der „Radtour
Geest & Moor“ ist, müsse er nicht asphaltiert oder gepflastert sein, also über einen „erhöh-
ten Ausbaustandard“ verfügen. So schnell wird sich also wohl nicht tun. Es bleibt Gelhaus und
den anderen Radfahrern vorerst nichts anderes übrig, als mit Vorsicht über den Weg zu fah-
ren – und den Steinen und Schlaglöchern so weit es geht auszuweichen.

■ Info: Auch wenn sie ihre Hände in diesem Fall gebunden sieht, weist die Stadt darauf hin, dass Bürger und Besucher Cloppenburgs jederzeit Hinweise zu Missständen im
Stadtgebiet geben könnten. Dafür könnten sie die „Kümmer-App“ nutzen oder sich an die Ideen- und Beschwerdestelle im Rathaus Cloppenburg wenden.

Copyright: OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung Text und Foto von Friedrich Niemeyer.


https://cloppenburg.adfc.de/pressemitteilung/radweg-sorgt-fuer-diskussion

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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