Steht in der Kritik: in Cloppenburgs bisher einziger Fahrradstraße besteht noch Verbesserungsbedarf. © Archivfoto Friedrich Niemeyer

Diese Kreuzungen sollen öfter grün sein

Stadtverwaltung will Ampeln fahrradfreundlicher gestalten/Eine Prioritätenliste wurde bereits erstellt

Von Friedrich Niemeyer

Cloppenburg. „Die verkehrlichen Ausgangsbedingungen in Cloppenburg sind grundsätzlich gut, aber auf den Kfz-Verkehr konzentriert“, heißt es in einem ersten Zwischenbericht des Mobilitätskonzepts, das derzeit für die Stadt erstellt wird. Die Stadt will das ändern und den Verkehr fahrradfreundlicher gestalten. Das Ziel: Cloppenburg soll eine Fahrradstadt werden.
Einen Teil der dafür notwendigen Maßnahmen schlagen zwei Fachbüros beispielhaft in dem Zwischenbericht vor. Etwa 415.000 Euro bis 585.000 Euro (netto) könnte es die Stadt kosten, sie umzusetzen und Cloppenburgs Radfahrer besser über Straßen und Knotenpunkte zu führen. Wie Bauamtsleiter Armin Nöh in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr betonte, seien die Vorschläge losgelöst von den Maßnahmen zu betrachten, die schon bearbeitet worden sind.
Was schlägt der Zwischenbericht vor? Unter anderem müsse die Stadt die Ampeln besser auf den Radverkehr ausrichten. Radfahrer sollen also öfter Grün bekommen. Möglich seien zum Beispiel Extra-Ampeln für Radfahrer. Als Beispiele schlagen die Fachbüros Verbesserungen an folgenden Stellen vor: Prozessionsweg/Löninger Straße, Molberger Straße/Kirchhofstraße (Fahrradstraße) sowie am Niedrigen Weg.

Um den Radverkehr zu fördern, hat die Grüne-UWG-Gruppe vorgeschlagen, das sogenannte System „Bettelampel“ in der Stadt abzuschaffen.

„Bettelampeln“ sind Druckknopf-Anlagen, bei denen Radler und Fußgänger erst Grün bekommen, wenn sie es anfordern. Drücken Fußgänger und Radfahrer zu spät auf den Knopf, haben nur die Autofahrer freie Fahrt, die in gleicher Richtung des Autoverkehrs unterwegs sind.
Die Stadtverwaltung teilte in der Ausschusssitzung mit, sie sei bereits dabei, die Ampeln „fahrradfreundlicher“ zu gestalten. Sie hält fest, dass von 11 Ampeln bereits 6 „fahrradfreundlich“ gestaltet seien oder kein weiterer Optimierungsbedarf bestehe. Für weitere Ampeln hat die Stadt eine Prioritätenliste erstellt: An der Kreuzung Fritz-Reuter-Straße/August-Wibbelt-Straße zum Beispiel sollen die Ampeln im kommenden Jahr „fahrradfreundlich“ werden. Gleiches gilt für die Kreuzungen Emsteker Straße/Werner-Eckard-Ring, Fritz-Reuter-Straße/Löninger Straße und Soestenstraße/Resthauser Straße/Ritterstraße. Nach Angaben der Stadt ist in erster Linie die Straßenbauverwaltung Lingen als Kostenträger zuständig.
Für die Kirchhofstraße (Fahrradstraße) und die beiden Kreuzungen, an die diese anschließt, haben Politik und Verwaltung zu Beginn des Jahres ein Maßnahmenpaket geschnürt, das schrittweise umgesetzt wird und unter anderem die Radverkehrsführung verbessern soll.
In dem Zwischenbericht des Mobilitätskonzepts schlagen die Fachbüros außerdem beispielhaft vor, die Radverkehrsführung in folgenden Straßen zu verbessern: Höltinghauser Straße, Wilke-Steding-Straße sowie in der Bahnhofstraße. Möglich sei zum Beispiel, die Nebenanlagen zu verbreitern oder, dass sich Rad- und Autofahrer die Straßen teilen. Künftig werden außerdem mehr Busse auf den Straßen zu sehen sein.
Im April 2024 soll der Stadtbus mit insgesamt vier Linien an den Start gehen. Alle 30 Minuten (zwischen 5.30 Uhr und 19 Uhr) sollen die Busse die Haltestellen anfahren, abends (zwischen 19 und 23 Uhr) sowie an den Wochenenden alle 60 Minuten. Im Zwischenbericht heißt es, der Stadtbus verbessere das ÖPNV-Angebot in Cloppenburg maßgeblich. Dabei sei aber darauf zu achten, zumindest einen Teil der Haltestellen barrierefrei zu gestalten.

 Copyright: OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung / Text und Foto von Friedrich Niemeyer.

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https://cloppenburg.adfc.de/artikel/diese-kreuzungen-sollen-oefter-gruen-sein

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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