Thomas Geisler | pressedienst-fahrrad © Bildnachweis: Quelle/Source [´www.pd-f.de / Arne Bischoff´]

Modernes Fahrradlicht richtig einstellen

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Modernes Fahrradlicht richtig einstellen

Fahrradscheinwerfer leuchten mittlerweile mit äußerst leistungsfähigen LEDs und ermöglichen so eine viel bessere und weitere Sicht als frühere Modelle mit Halogen-Leuchtmittel. Doch damit der Scheinwerfer seine volle Kraft entfalten kann und gleichzeitig andere nicht blendet, muss er korrekt eingestellt sein. Der pressedienst-fahrrad zeigt, wie das geht und erklärt, warum eine jahrelang angewandte Regel heute nicht mehr gültig ist. Wie stelle ich den Fahrradscheinwerfer richtig ein? Diese Frage beantwortet die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO §67,3 Absatz 2) seit 2017 wie folgt: „Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“ Klingt einfach, ist aber dann doch kompliziert. In der früheren Fassung des Gesetzestextes war die Vorgehensweise deutlich präziser benannt: „Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in fünf Meter Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer“, hieß es bis zur Reform 2017. „Diese Regelung bezog sich allerdings auf Halogen-Scheinwerfer. Für moderne LED-Strahler ist sie veraltet. Das wurde mit der Gesetzesanpassung klargemacht“, sagt Sebastian Feßen-Fallsehr vom Lichtexperten Busch & Müller. Lichteinstellung ist individuell Der bekannte Tipp, das Fahrrad mit dem Vorderrad an eine Mauer zu rollen und dann die Oberkante des Lichtkegels knapp unter der Anbauhöhe des Scheinwerfers zu justieren, gilt zwar weiterhin als grobe Orientierung. Aber: „Radfahrende rufen damit nicht das volle Potenzial ihrer Lampen ab. Sie konzentrieren sich bei der Einstellung nur auf einen Punkt, dabei liefern viele Scheinwerfer einen breiten Lichtteppich über viel größere Strecken“, erklärt Feßen-Fallsehr. Moderne LED-Scheinwerfer haben eine deutlich höhere Leuchtweite als die früheren Fahrradlampen. Topmodelle können, richtig eingestellt, rund 100 Meter weit

die komplette Fahrbahnbreite sehr gut ausleuchten. „Für die meisten Radfahrer:innen ist eine Ausleuchtung bis ca. 50 Meter aber am angenehmsten“, weiß Feßen-Fallsehr. Das bringt den Radfahrenden den Vorteil einer besseren Sicht – selbst bei höheren

Geschwindigkeiten. Deshalb ist die richtige Einstellung auch abhängig von der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit, wie der Lichtexperte erläutert: „Es ist wichtig, den Scheinwerfer so einzustellen, dass man die Helligkeit optimal nutzen kann. Das ist gerade bei höheren Geschwindigkeiten um 25 bis 30 km/h, wie sie beispielsweise sportliche Radfahrer:innen oder E-Biker:innen leicht erzielen, wichtig, um sicher vorausschauend fahren zu können.“ Sein Tipp deshalb: Testfahrten abseits des Verkehrs, z. B. auf einem dunklen Parkplatz, um die individuelle, der Fahrgeschwindigkeit angepasste Einstellung zu finden.

Hell-Dunkel-Grenze als Orientierung

Als Orientierung für die richtige Einstellung gilt die Hell-Dunkel-Grenze, die jeder moderne Scheinwerfer, egal ob mit Akku oder Dynamo betrieben, aufweisen muss. Wie beim Auto optimiert sie die Lichtverteilung zwischen einem unteren hellen und einem oberen dunklen Bereich. Oberhalb dieser Grenze dürfen Fahrradscheinwerfer maximal mit zwölf Lux im Tagfahrmodus

leuchten, unterhalb sind keine Grenzen gesetzt. Spitzenmodelle wie der Akku-Scheinwerfer „Ixon Space“ von Busch & Müller (199,90 Euro) kommen mittlerweile auf 150 Lux. Die Einstellung der Hell-Dunkel-Grenze unterliegt jedoch subjektiven Schwankungen, z. B. der erwähnten Abhängigkeit von der Geschwindigkeit. Deshalb sollte man unbedingt vor Fahrtantritt testen, ob das Licht den Gegenverkehr blendet. Wenn auf einer geraden Strecke die Hell-Dunkel-Grenze auf der Fahrbahn, selbst in weiter Ferne, noch erkennbar ist, ist der Scheinwerfer passend eingestellt. „Es gibt kein Patentrezept mehr. Aber der helle Teil des Lichts hat in Bäumen oder Gesichtern nichts verloren“, so Lichtexperte Feßen-Fallsehr.

Echtes Fernlicht auch am Rad

Eine Besonderheit gibt es aber noch: An immer mehr hochpreisigen E-Bikes und mittlerweile auch Fahrrädern finden sich Scheinwerfer mit vollwertigem Fernlicht, was ebenfalls seit 2017 erlaubt ist. Das funktioniert exakt so, wie man es vom Auto kennt: Der Abblendmodus hat eine klare Hell-Dunkel-Grenze und leuchtet die Fahrbahn aus. Mit einem Klick auf den Lenkerschalter leuchtet das Fernlicht deutlich über diese Grenze hinaus – heller, höher und viel weiter. Wie beim Kfz muss man

darum auch hier innerorts und bei Gegenverkehr abblenden, bekommt aber das nötige Licht, um in kompletter Finsternis mitausreichend Sicht unterwegs zu sein. Bei E-Bikes wird der Scheinwerfer durch den E-Bike-Akku gespeist, bei herkömmlichen Fahrrädern funktioniert die Technik mit einem separaten Akku.

Thomas Geisler | pressedienst-fahrrad

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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