Rathaus CLP

Neuer Radweg zwischen Cappeln und Cloppenburg: Dieser soll voraussichtlich 2,7 Millionen Euro. kosten. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten. © Foto von Oliver Hermes

Radweg entlang der K171: Stadt schließt Vereinbarung

Neuer Radweg zwischen Cappeln und Cloppenburg: Dieser soll voraussichtlich

2,7 Millionen Euro. kosten. Die Stadt beteiligt sich an den Kosten.

Cloppenburg (fni). Die Stadt Cloppenburg beteiligt sich an dem Bau eines neuen Radwegs
zwischen Cappeln und Cloppenburg. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung
schließt die Stadt nun mit der Gemeinde Cappeln und dem Landkreis, das hat der Stadtrat in
seiner vergangenen Sitzung beschlossen.
Der Radweg soll entlang der Kreisstraße (K) 171 (Sevelter Straße/ Nuttelner Straße/ Sta-
pelfelder Straße) verlaufen, bis zur Bundesstraße (B) 68. Damit befände sich der Weg teilweise
im Stadtgebiet Cloppenburgs (Stadtteil Stapelfeld). Der Bau des Radwegs entlang der gesamten Strecke kostet laut Stadtverwaltung voraussichtlich 2,7 Millionen Euro. Für die Strecke in Stapelfeld fielen etwa 855.000 Euro an. Die Stadt Cloppenburg und die Gemeinde Cappeln teilen sich die Kosten auf, je nach Streckenanteil und nach Abzug von Fördermitteln und der Kostenbeteiligung durch den Kreis.
So beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg laut Sitzungsvorlage und entsprechender Kreis-
tagsbeschlüsse jeweils mit 75 Prozent an den verbleibenden Bau-, Planungs- und Grund-
erwerbskosten, nach Abzug der Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
Der Radwegeneubau solle die Sicherheit der Radfahrer auf der stark befahrenen Kreisstraße er-
höhen und darüber hinaus touristischen Zwecken dienen. Die Stadt erwirbt notwendige
Grundstücke im eigenen Stadtgebiet und kompensiere wegfallende Natur in eigener Verant-
wortung. Der Landkreis Cloppenburg übernehme die Unterhaltung und den Winterdienst
für den fertigen Radweg. Bereits im Mai 2021 hatte der Stadtrat beschlossen, den Radweg an der K171 von der Stadtgrenze bis zur B68 zu planen. Einen entsprechenden Antrag hatte die CDU-FDP-Zentrum-Gruppe unter der Überschrift „Cloppenburg auf dem Weg zur Fahrradstadt“gestellt.

Copyright: OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung.  Text von Friedrich Niemeyer

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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  • Wo finde ich interessante Radwege?

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