Fahrradgarage soll am Hansaplatz gebaut werden

Friesoythe:

Insgesamt veranschlagt die Stadt für ein Model mit etwa 36 Stellplätzen einmalige Kosten von 160.000 Euro

Friesoythe (hsx). Friesoythe soll nach dem Willen der Stadtverwaltung und des Stadtrates eine
fahrradfreundliche Stadt werden. Neben vielen, gut ausgebauten und sicheren Radwegen ge-
hören auch ausreichend Stellplätze zu den Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht wer-
den soll. Eine besondere Art Stellplatz hat die Stadtverwaltung dabei für den zentralen Bus-
bahnhof am Hansaplatz vorgesehen. Dort soll eine abschließbare Fahrradgarage für bis zu 36 Räder aufgestellt werden. Die erste Idee der Stadtverwaltung war, die Garage im Bereich
der ehemaligen Volksbank aufzustellen. Dagegen aber hatte der Landkreis als Eigentümer des
Grundstücks sein Veto eingelegt. Daraufhin habe man sich, so Bauamtsmitarbeiter Henning
Modell: So könnte, allerdings in einem deutlich anderen Umfeld, die Fahrradgarage am Hansaplatz aussehen.
Insgesamt veranschlagt die Stadt für ein Model mit etwa 36 Stellplätzen einmalige Kosten von 160.000 Euro
Wilken bei der Projektvorstellung im zuständigen Fachausschuss, auf einen Platz direkt an
der Sporthalle geeinigt. Die Fläche gehöre ebenfalls dem Landkreis, da aber die Verkehrssiche-
rungspflicht ohnehin bei der Stadt liege, würde man mit der Kreisverwaltung gerne über
einen Kauf sprechen, so Wilken weiter. Zunächst aber muss, nach dem zustimmenden Beschluss
des Ausschusses, die Fahrradgarage ausgeschrieben werden. Gesucht ist ein Modell mit Schließfächern und Ladestationen, das auch für Lastenfahrräder geeignet ist. „Ich kann mir vorstellen, dass sowas gut angenommen wird“, sagte Wilken in der Beratung. Man gehe davon aus, dass die Menschen, die in der Umgehung arbeiten, die Fahrradgarage ebenso nutzen würden wie Schüler und Lehrer des direkt angrenzenden Albertus-Magnus-Gymnasiums.
Erste Recherchen und der unverbindliche Kostenvoranschlag eines potenziellen Anbieters ha-
ben ergeben, dass man für eine derartige Fahrradgarage mit 36 Stellplätzen rund 130.000 Euro
veranschlagen müsse, so die Stadtverwaltung. Eine Variante mit 18 Plätzen läge bei rund
100.000 Euro.
In diesem Fall sei eine nachträgliche Aufstockung möglich, sicher aber teurer als der Diffe-
renzbetrag von 30.000 Euro. Hinzu kämen in beiden Fällen Baukosten von rund 30.000 Euro

sowie laufende Kosten von rund 9000 Euro pro Jahr für Abschreibung, Strom, Versicherung und
Steuern.
Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass der geringe Kostenunterschied für die Va-
riante mit 36 Stellplätzen spreche. Dies gelte umso mehr, so Pia van de Lageweg (SPD), als bei E-Bikes ein abgeschlossener Stellplatz oft Voraussetzung für den Versicherungsschutz sei. Das lasse auf einen Bedarf schließen, der eher über 18 Stellplätzen liege.
Einigkeit bestand bei den Ausschussmitgliedern, dass der Bau der Fahrradgarage nur mit För-
dermitteln realisiert werden kann. Das aber sollte, so Wilken, kein großes Problem darstellen.
„Wir werden wohl ein Förderprogramm finden“, sagte er. Wie teuer die Garage am Ende genau
wird, wie sie aussehen wird und wie viel Fahrräder dort Platz haben werden, steht ohnehin erst
nach der Ausschreibung fest.

Copytight: OM-Medien / Münsterländische Tageszeitung Text von Heiner Stix.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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