
Radfahrende im Winter © ADFC
Fahrradfahren vertreibt den Winterblues
ADFC Cloppenburg gibt Sicherheits-Tipps für die frostigen Monate und nimmt Kommunen in die Pflicht
Landkreis Cloppenburg Radfahren macht Spaß, hält fit und vertreibt den Winterblues, schreibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Cloppenburg in einer Mitteilung. Gleichzeitig fordert er den Landkreis auf, seine Räumpflicht auf Radwegen konsequent wahrzunehmen.
Der ADFC-Kreisvorsitzende Michael Bertschik sagt: „Radfahren macht Spaß, stärkt das Immunsystem und hilft gegen den Winterblues, gerade in der grauen Jahreszeit. Doch Kälte, vereiste Radwege oder Schneefall sind besondere Herausforderungen, auf die man sich aber gut vorbereiten kann.“ Zehn ADFC-Tipps nennt Bertschik dazu:
1. Langsam und vorausschauend fahren – so hat man mehr Zeit, zu reagieren. Es hilft, Gefahren zu erkennen und Stürze zu vermeiden.
2. Plötzliche Lenkbewegungen vermeiden, besonders bei Glätte und Eis.
3. Frühzeitig und vorsichtig abbremsen, vor allem mit der Hinterradbremse, denn das Blockieren des Vorderrades führt schnell zu Stürzen.
4. Auf Glatteis möglichst ohne Bremsen ausrollen. Vor der Kurve und nicht in der Kurve abbremsen. Nicht abrupt bremsen, sondern mit Gefühl oder mit der Stotterbremstechnik.
5. Mehr Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten.
6. Etwas Luft aus dem Reifen lassen, das erhöht die Auflagefläche. Sattel bei Bedarf tiefer stellen, so ist man schneller mit den Füßen am Boden.
7. Helles, gutes Licht ist Pflicht. Licht schon bei Dämmerung einschalten. Lichtkegel auf den Boden und nicht zu hoch ausrichten, sonst besteht Blendgefahr. Helle Kleidung und Reflektorbänder erhöhen die Sichtbarkeit.
8. Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, darf man auf die Fahrbahn ausweichen.
9. Im Zwiebelprinzip ankleiden: Mehrere Schichten können je nach Temperatur und Belastung an- oder ausgezogen werden. Die Außenschicht sollte wind- und wasserabweisend sein. Warme Handschuhe, warme Socken, Kopf- und Gesichtsschutz sind ein Muss.
10. Nicht geräumte Radwege der zuständigen Verwaltung per E-Mail, Telefon oder Online-Portal melden – für verkehrswichtige Radwege besteht Räumpflicht.
Michael Bertschik ergänzt dazu: „Jeder Sturz kann zu schlimmen, sogar lebensgefährlichen Verletzungen führen. Hier sind die Kommunen in der Pflicht. Radwege müssen prioritär geräumt werden. Wir fordern die Gemeinden auf, Radfahrende im Winterdienst (...) einzuplanen.“








